Landschaftsplan

Der Landschaftsplan thematisiert die Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Samtgemeinde und beinhaltet, diese durch landschaftspflegerische Maßnahmen zu erhalten, zu fördern und für die Zukunft zu sichern.

Aus unserer Sicht maßgebliche Bestandteile sind dabei:

  • Bestandskartierung
  • Bewertung der Arten und Biotope
  • Kartierung und Bewertung des Landschaftsbildes
  • Einordnung des Naturraumes in übergeordnete Entwicklungsziele
  • Berücksichtigung von Wasser und Boden
  • Ermittlung der Konfliktpotenziale
  • Entwicklung von Zielen und Maßnahmen

Der Landschaftsplan ist eine Planung auf Samtgemeindeebene, um die Landschaft mit Entwicklungszielen und realisierenden Maßnahmen darzustellen und den größeren Maßstab des Landschaftsrahmenplans weiter zu untergliedern.

Der Landschaftsplan stellt neben der Natur- insbesondere die Kulturlandschaft dar und trägt dazu bei, sie auch für die Erholung des Menschen in Natur und Landschaft zu erhalten. Berücksichtigung finden dabei auch andere planerische Anforderungen wie die Siedlungsentwicklung oder auch die touristische Erschließung. Durch die Darstellung des Bestands und die Entwicklung von naturerhaltenden und fördernden Maßnahmen, kann er auch Grundlage für die Ausweisung von Gebieten mit besonderer Bedeutung im Sinne des Naturschutzes und der Landespflege sein.