Öffentliche Freianlagen

Öffentliche, halböffentliche und private Freiflächen und Freianlagen in Städten und Gemeinden sind ein Spiegelbild und eine Visitenkarte der Menschen und ihres sozialen Gefüges.

Sie sollen Aufenthalts- und Begegnungsräume hoher Qualität und integrativer Kraft sein, für die Durchgrünung der Siedlungen sorgen, dem klimatischen Ausgleich und der Klimaanpassung dienen, zur Biodiversität des Siedlungsraums beitragen, Funktionen des urbanen Wassermanagements aufnehmen, Spiel- und Bewegungsflächen umfassen, und zahlreiche andere Ansprüche erfüllen.

Als Landschaftsarchitekten wollen wir diese Aufgabenvielfalt sichtbar machen, uns der Frage der Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anforderungen widmen und darstellen, welche zeitgemäßen Antworten die Landschaftsarchitektur, ihre Akteure und Professionen auf widerstreitende Ziele geben können.

Der Landschaftsarchitekt:

  • definiert Komponenten wie die Raumaufteilung, Sichtachsen, Formen und vor allem Funktionen der unterschiedlichen Bereiche im öffentlichen Freiraum
  • sorgt für pflanzliche Vielfalt, interessante Farbgebung und ästhetische Formensprache
  • entwickelt kreative Beleuchtungsideen
  • berät bei der Gestaltung und bei der Wahl der Produkte und Materialien
  • behält behördliche Auflagen und rechtliche Einschränkungen ebenso im Blick wie ökologische Erfordernisse
  • kontrolliert die Qualität der ausgeführten Arbeiten, Pflanzen und Baumaterialien

Eine gute Planung weist den Weg in die Zukunft.

Referenzen

Kirchhof Ahlerstedt

Bearbeitung 2014 bis 2016

Foto: Eingangsbereich der Harsefelder Kirche

Oldendorf Friedhof

Bearbeitung 2009 bis 2011

Foto: Ein steinernes Denkmal

Oldendorf Kirchhof

Bearbeitung 2010 bis 2011

Foto: Kirchengarten