Wohn- und Gewerbeanlagen
Durch die Erfahrung als Landschaftsarchitekt offenbaren sich die Anforderungen an Freianlagen in Wohn- und Gewerbebauten, die Eigentümer und Nutzer stellen. Sie ist Voraussetzung für die sichere Gestaltung, Planung und Beurteilung von Wohn- und Gewerbeanlagen.
Den Anforderungen gerecht zu werden, setzt Kenntnis der zu berücksichtigenden Regelwerke für unterschiedliche Bereiche, wie z.B. Gewerbeanlagen, Wohnanlagen, Einkaufsmärkte und Gaststätten, voraus.
Der Landschaftsarchitekt:
- definiert Komponenten wie die Raumaufteilung, Nutzungsanforderungen, Formen und vor allem Funktionen der unterschiedlichen Bereiche der Freianlagen
- sorgt für pflanzliche Vielfalt, interessante Farbgebung und ästhetische Formensprache
- entwickelt kreative Beleuchtungsideen
- berät bei der Gestaltung, bei der Wahl der Produkte und Materialien
- behält behördliche Auflagen und rechtliche Einschränkungen ebenso im Blick wie ökologische Erfordernisse
- kontrolliert die Qualität der ausgeführten Arbeiten, Pflanzen und Baumaterialien