Wohn- und Gewerbeanlagen

Durch die Erfahrung als Landschaftsarchitekt offenbaren sich die Anforderungen an Freianlagen in Wohn- und Gewerbebauten, die Eigentümer und Nutzer stellen. Sie ist Voraussetzung für die sichere Gestaltung, Planung und Beurteilung von Wohn- und Gewerbeanlagen.

Den Anforderungen gerecht zu werden, setzt Kenntnis der zu berücksichtigenden Regelwerke für unterschiedliche Bereiche, wie z.B. Gewerbeanlagen, Wohnanlagen, Einkaufsmärkte und Gaststätten, voraus.

Der Landschaftsarchitekt:

  • definiert Komponenten wie die Raumaufteilung, Nutzungsanforderungen, Formen und vor allem Funktionen der unterschiedlichen Bereiche der Freianlagen
  • sorgt für pflanzliche Vielfalt, interessante Farbgebung und ästhetische Formensprache
  • entwickelt kreative Beleuchtungsideen
  • berät bei der Gestaltung, bei der Wahl der Produkte und Materialien
  • behält behördliche Auflagen und rechtliche Einschränkungen ebenso im Blick wie ökologische Erfordernisse
  • kontrolliert die Qualität der ausgeführten Arbeiten, Pflanzen und Baumaterialien

Eine gute Planung weist den Weg in die Zukunft.

Referenzen

Wohnanlage Ottenbeck

Bearbeitung 1. Bauabschnitt 2009 bis 2010

Bearbeitung 2. Bauabschnitt 2012 bis 2013

Foto: Rasen mit großem Baum, dahinter die Wohnanlage

Gasthaus Cohrs

Bearbeitung 2009 bis 2015


Ofenzentrum Harsefeld

Bearbeitung 2008 bis 2009