Umweltbericht

Der Umweltbericht ist ein Instrument der Bauleitplanung, der bereits im Entwurf des Bauleitplans gemäß § 2a BauGB als gesonderter Teil zur Begründung die Belange des Umweltschutzes auf Basis der Umweltprüfung darlegt. Zur Aufstellung eines Bauleitplans ist ein Umweltbericht somit verbindlich vorgeschrieben und damit entsprechend auch, eine Umweltprüfung durchzuführen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, mit expliziten Kriterien kann von einer Umweltprüfung und einem Umweltbericht abgesehen werden

Der Umweltbericht wird in Anlage zum BauGB genau definiert und ist anhand dieser Struktur abzuarbeiten. Als Teil einer Gesamtplanung ist die enge Abstimmung mit allen Bereichen der Bauleitplanung dringend erforderlich und ein Eckpfeiler für den erfolgreichen Abschluss einer Planung.

Durch unsere langjährige Erfahrung verstehen wir uns immer als Teil eines Teams mit dem gemeinsamen Ziel des erfolgreichen Projektabschlusses. Wir arbeiten dabei nachhaltig und vorausschauend, um etwaige Engstellen rechtzeitig zu erkennen, zu kommunizieren und diese dann bestmöglich bewältigen zu können.

Wir sehen uns als Dienstleister der nachhaltigen Pflege der Natur- und Kulturlandschaft und handeln entsprechend im Rahmen der aktuellen Möglichkeiten. Dabei sind langjährige Erfahrung und rechtzeitiges Agieren Vorraussetzung für den zeitnahen Abschluss konkreter Vorhaben.