Landschaftspflegerischer Begleitplan

Der Landschaftspflegerische Begleitplan, kurz LBP, ist das wesentliche umweltfachliche Planungsinstrument bei der Genehmigung von öffentlichen Bauvorhaben. Er baut als Planungsinstrument auf der Eingriffsregelung auf. Dabei arbeitet der LBP die Eingriffsregelung i.d.R. mit ab und berücksichtigt auch artenschutzfachliche Belange, Schutzgebiete sowie den Biotopverbund der Natura2000-Gebiete.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan erfasst im ersten Schritt durch Kartierungen den Bestand von Flora und Fauna; die Durchführung der Kartierung erfolgt bei öffentlichen Aufträgen dabei im Interesse der Allgemeinheit und ist gemäß § 16a FStrG durch die Grundstücksberechtigten zu dulden.

Es wird eine Konfliktanalyse erstellt mit der vorrangigen Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen sowie der Ermittlung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen. Darauf aufbauend wird die Maßnahmenplanung erstellt. Diese ermittelt Ausgleich und Ersatz mit einem umsetzenden Maßnahmenkonzept und der Darstellung entsprechender Maßnahmen und Flächen.

Der LBP wird in den Planungs-, Beteiligungs- und Abstimmungsprozess der Baumaßnahme eingegliedert.

Referenzen

Sittensen Königshofallee

Bearbeitung 2015 bis 2016

Fachbeitrag Baum - Erneuerung Königshofallee

Fachbeitrag Baum Erneuerung Königshofallee (314,3 KiB)


Ortsumgehung Otterndorf

Bearbeitung: 2009 bis 2014